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2014

Änderung des Schulgesetzes

Änderung des Schulgesetzes zum 1.8.2014

Liebe Eltern,

wie Sie der Presse entnehmen konnten, gab es zum Start des neuen Schuljahres einige Änderungen im Schulgesetz. Die wesentlichsten Neuerungen für uns in der Grundschule sind folgende:

Erstens: Die Schülerinnen und Schüler in der Klassenstufe 4 erhalten einen an Kompetenzen orientierten Entwicklungsbericht in tabellarischer Form. Dieser ersetzt die Schulartempfehlung. Ein Elternsprechtag wird aber wie gewohnt stattfinden.

Zweitens: Das neue Schulgesetz gibt vor, dass unsere Schülerinnen und Schüler der Klassen 1-4 nur noch verbal beurteilt werden, allerdings kann jede Schule für sich entscheiden, ob die Ziffernnoten als Bewertungsmittel weiterhin Bestand haben oder nicht. An unserer Schule erhielten die Kinder der Klassen 3 und 4 immer ein Notenzeugnis mit verbalen Ergänzungen zur Entwicklung der Sach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz.

Auf der Schulkonferenz am 1. Oktober stimmen die Lehrerinnen und Lehrer über die Form der Leistungsbeurteilungen in den Klasen 3 und 4 ab.

Das Ergebnis lesen Sie dann hier in den kommenden Tagen.

Seien Sie herzlich gegrüßt

Liane Maier

Nachtrag

Die Schulkonferenz vom 1. Oktober 2014 beschließt die Beibehaltung der Erteilung von Noten in den Klassenstufen 3 und 4. Die Schülerinnen und Schüler erhalten wie gewohnt ein Notenzeugnis mit verbalen Ergänzungen zur Entwicklung von Kompetenzen.

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