03 | 12 | 2024

Herzlich willkommen an der Grundschule Schwarzenbek-Nordost

Liebe Eltern,

für das Schuljahr 2020/2021 wurde eine Begrenzung der Schülerzahlen an unserer Schule vorgenommen. Daher hat die Schulkonferenz folgende Aufnahmekriterien festgelegt:

 

Aufnahmemerkmale der Grundschule Schwarzenbek-Nordost für die Jahrgangsstufe 1

Beschluss der Schulkonferenz vom 01.10.2019


Unsere Grundschule wurde 1972 als Verbandsschule  Schwarzenbek-Nordost eingeweiht. Zum Schulverband gehören die Stadt Schwarzenbek und die Gemeinden Elmenhorst, Fuhlenhagen, Grabau, Grove, Havekost, Kankelau und Möhnsen.

Auf seiner Sitzung vom 23.04.2019 hat der Schulverband beschlossen, dass unsere Schule aufgrund der räumlichen Gegebenheiten begrenzte Aufnahmekapazitäten hat. Daher wurde ein Antrag auf Kapazitätsbegrenzung an das Schulamt gestellt, der bewilligt wurde. So werden für das Schuljahr 2020/2021 höchstens sechs erste Klassen eingerichtet und 127 Schülerinnen und Schüler neu aufgenommen. 

Somit werden pro Klasse bis zu 21 (im Ausnahmefall 22) Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Schuljahres neu in unserer Schule aufgenommen.  Für Kinder, die ein weiteres Jahr in der Eingangsphase verbleiben, sind je Klasse bis zu 3 Plätze vorgesehen.

Aufnahmeentscheidungen

Nachfolgend werden die Merkmale genannt, die die Aufnahmeentscheidung begründen. Die aufgezeigte Reihenfolge ist bei der Auswahl der Schülerinnen und Schüler verbindlich.

Alle Schülerinnen und Schüler aus den oben aufgeführten Schulverbandsgemeinden werden zu Beginn des 1. Schuljahres aufgenommen, ebenso bei Zuzug im Laufe des Schuljahres.

Das gilt selbstverständlich ebenso für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Ebenso wie bei der zuständigen Schule besteht bei Vorliegen einer besonderen Härte (Besuch einer anderen Schule ist unzumutbar) ein Aufnahmeanspruch unabhängig von der Kapazität.

Gibt es an einer Schule mehr Anmeldungen als (festgesetzte) Schulplätze, entscheidet die Schule in Anwendung sachgerechter Aufnahmemerkmale, die zuvor von der Schulkonferenz beschlossen werden.

Für diese Entscheidung über die Aufnahme auf die restlichen Schulplätze werden folgende Kriterien angewendet (auf Beschluss-Grundlage der Schulkonferenz vom 01.10.2019).

1. Schülerinnen und Schüler werden aufgenommen, wenn Geschwister gleichzeitig die Grundschule Nordost besuchen. Ein Losverfahren greift, wenn es innerhalb dieses Kriteriums zur Überschreitung der Aufnahmekapazitätsbegrenzung kommt.

2. Verbleibende Plätze werden nach einem Losverfahren vergeben.

Falls die Zahl der Anmeldungen aus dem Einzugsgebiet gemäß den Punkten 1-3 (vgl. § 24 Schulgesetz) die Aufnahmekapazitäten überschreiten, müssen diese nach Gesprächen mit der Schulaufsicht und dem Schulträger evtl. angepasst werden.


Schwarzenbek, den 1.10.2019                                          L. Maier, Schulleiterin