Aufnahmemerkmale der Grundschule Schwarzenbek-Nordost für die Jahrgangsstufe 1
Unsere Grundschule wurde 1972 als Verbandsschule Schwarzenbek-Nordost eingeweiht. Zum Schulverband gehören die Stadt Schwarzenbek* und die Gemeinden Elmenhorst, Fuhlenhagen, Grabau, Grove, Havekost, Kankelau und Möhnsen.
Auf seiner Sitzung vom 16.09.2021 hat der Schulverband beschlossen, dass unsere Schule aufgrund der räumlichen Gegebenheiten begrenzte Aufnahmekapazitäten hat. Daher wurde ein Antrag auf Kapazitätsbegrenzung an das Schulamt gestellt, der bewilligt wurde. So werden für das Schuljahr 2022/2023 höchstens fünf erste Klassen eingerichtet und bis zu 117 Schülerinnen und Schüler neu aufgenommen (23 Kinder je Klasse plus vorbehaltlich je 1 Platz für „Zuzüge“).
Für Kinder, die ein weiteres Jahr in der Eingangsphase verbleiben, sind je Klasse bis zu 2 Plätze vorgesehen.
Aufnahmeentscheidungen
Laut Beschluss der Schulkonferenz vom 21.09.2021 werden nachfolgend die Merkmale genannt, die die Aufnahmeentscheidung begründen.
Die aufgezeigte Reihenfolge ist bei der Auswahl der Schülerinnen und Schüler verbindlich.
1. Alle Schülerinnen und Schüler aus den oben aufgeführten Schulverbandsgemeinden werden zu Beginn des 1. Schuljahres aufgenommen, ebenso bei Zuzug im Laufe des Schuljahres.
2. Das gilt selbstverständlich ebenso für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
3. Bei Vorliegen einer besonderen Härte (Besuch einer anderen Schule ist unzumutbar) besteht unabhängig von der Kapazität ein Aufnahmeanspruch.
Für die Entscheidung über die Aufnahme auf die restlichen Schulplätze werden folgende Kriterien angewendet:
4. Schülerinnen und Schüler werden aufgenommen, wenn Geschwister gleichzeitig die Grundschule Schwarzenbek-Nordost besuchen. Ein Losverfahren greift, wenn es innerhalb dieses Kriteriums zur Überschreitung der Aufnahmekapazitätsbegrenzung kommt.
5. Verbleibende Plätze werden nach einem Losverfahren vergeben.
Falls die Zahl der Anmeldungen aus dem Einzugsgebiet gemäß den Punkten 1-3 (vgl. § 24 Schulgesetz) die Aufnahmekapazitäten überschreiten, müssen diese nach Gesprächen mit der Schulaufsicht und dem Schulträger evtl. angepasst werden.
*In der Schulverbandssatzung vom 11.9.2003 ist in §1 Abs.1 Satz 2 einschränkend festgelegt, dass ein Teil des Stadtgebietes der Stadt Schwarzenbek vom Gebiet des Schulverbandes gemäß der Satzung ausgeschlossen ist, nämlich das Gebiet, „(…) das an der Möllner Straße und östlich der ehemaligen Nebenbahnlinie Schwarzenbek – Bad Oldesloe außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortschaft nach den zur Zeit geltenden Feststellungen liegt“.
Schwarzenbek, den 28.9.2021 L. Maier, Schulleiterin